Internationales Familienrecht

In Frankfurt leben viele ausländische Staatsangehörige zum Teil schon seit vielen Jahren. Will sich ein in Deutschland lebendes ausländisches Ehepaar scheiden lassen, so kann dies auch vor den deutschen Familiengerichten erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Eheleute im Ausland oder bei einer in Deutschland für die Eheschließung anerkannten Institution wie das türkische Konsulat geheiratet haben.

Wie die Scheidung erfolgt, ob Unterhalt zu zahlen ist, richtet sich jedoch häufig nach dem ausländischen Recht. Das bedeutet, dass das deutsche Gericht das jeweilige ausländische Recht im deutschen Scheidungsverfahren anwenden muss. Dies gilt auch dann, wenn einer oder beide Ehepartner sehr lange in Deutschland leben oder gar in Deutschland geboren ist. Nach welchem Recht eine Scheidung erfolgt, richtig sich bei ausländischen Paaren insbesondere bei gemischt ausländischen Paaren und Paaren, die früher in mehreren verschiedenen Staaten gelebt haben, nach bestimmten durch das deutsche Privatrecht entwickelte Kriterien. Zunächst muss deswegen erst einmal ermittelt werden, welches Recht – deutsches oder ausländisches Recht - Anwendung findet.

Ist dies ermittelt, sind bei der Anwendung des ausländischen Rechts viele Unterschiede zu beachten. Diese Unterschiede betreffen bereits, die Frage, ob und wann eine Scheidung möglich ist.

Im folgenden führe ich Ihnen ein paar Beispiele auf:
Während Malta sogar keine Ehescheidung kennt, sind bereits bei den Trennungsfristen, die Voraussetzungen für eine Scheidung sind, in den ausländischen Rechtsordnungen sehr große Unterschiede zu beachten.

Wollen sich zwei italienische Staatsbürger scheiden lassen, so muss auch wenn sich beide einig sind, ein spezielles gerichtliches Trennungsverfahren bei dem beide Ehepartner anwesend sind, durchgeführt werden, bevor 3 Jahre später eine gerichtliche Scheidung erfolgen kann. Auch andere Staaten wie Polen oder Portugal kennen das Vorstadium für die Scheidung in Form einer Trennung von Tisch und Bett, allerdings neben einer direkten Scheidungsmöglichkeit.

Nach rumänischem Recht ist keine Trennungszeit bei einer einvernehmliche Scheidung erforderlich. Aber diese nur bei kinderloser Ehe und frühestens nach ein jähriger Eheschließung möglich. Sonst kann keine einverständlich Scheidung durchgeführt werden, sonders es muss das Verschulden bei der Scheidung geprüft werden.

Sehr unterschiedlich sind die Voraussetzungen für die Trennung bei nicht einvernehmlicher – also streitiger Scheidung:
Das iranische Recht sieht keine Mindesttrennungszeiten vor. Die Türkei, Österreich und Schweden fordern 6 Monate, Belgien und Großbritannien 2 Jahre Trennung, Italien, die Niederlande drei Jahre und die Schweiz und Griechenland 4 Jahre Trennung bei streitiger Scheidung.

Einige Staaten fordern auch ein Mindestalter für die Scheidung (Beispielsweise Belgien) und eine Mindestbestandszeit der Ehe (Belgien, Türkei, Bulgarien bei einverständlicher Scheidung).

Das iranische Scheidungsrecht sieh ebenso wie das ägyptische Recht auch den einseitigen Verstoß der Ehefrau durch den Talaq vor. Hier ist es streitig, in wie weit in Deutschland eine Scheidung durch Talaq erfolgen kann.

Außerdem kennt das iranische Scheidungsrecht nach Art. 1129 Abs. 2 des iranischen Zivilgesetzbuches, den Scheidungsgrund des Unvermögens des Ehemannes den Unterhalt für seine Ehefrau und seine Kinder sicherzustellen. Vor den deutschen Gerichten ist es allerdings umstritten, ob dies auch dann gilt, wenn der Ehemann unverschuldet arbeitslos geworden ist.

Im türkische Recht muss kein Trennungsjahr eingehalten werden, sondern es ausreicht, ein Jahr verheiratet gewesen zu sein. Das türkische Recht hat jedoch andere Unterhaltsvorschriften und kennt keinen Versorgungsausgleich. Das hat zur Folge, dass nach der Scheidung behält jeder Ehegatte, die bereits erworbenen Rentenanwartschaften und diese werden nicht wie im deutschen Recht geteilt. Trotzdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung eines Versorgungsausgleich nach deutschem Recht beantragt werden, was für Ehegattinnen, die während der Ehe überwiegend Hausfrauen waren, wichtig sein kann.

Das Recht, nach dem die Scheidung erfolgte, bestimmt auch fast immer das nacheheliche Unterhaltsrecht:
Ebenso unterschiedlich ist im einzelnen der jeweilige Unterhaltsanspruch und andere Scheidungsfolgen für die Zeit nach der Scheidung, so dass es bereits darauf ankommt nach welchem Recht die Scheidung erfolgte. - Der Unterhaltsanspruch bis zur rechtskräftigen Scheidung richtet sich außer in dem Fall der gerichtlichen Trennung der Ehe, nach deutschem Recht, wenn beide Ehepartner in Deutschland leben -.

Im iranischen Recht richtet sich das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung sich nicht wie bei den meisten anderen ausländischen Ehen nach deutschem Recht, sondern hier greift das vorrangige deutsch-iranische Niederlassungsabkommen, welches ausschließlich iranisches Recht vorsieht. Dieses unterscheidet zwischen der tatsächlichen Personensorge (hadana) und der Vermögenssorge. Nach dem iranischen Recht behält der Vater stets die Vermögenssorge. Die Mutter behält die Personensorge bei Mädchen bis zum 7. Lebensjahr Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch ist für die Frau nur für die Dauer einer Wartefrist von drei Menstruationsperioden oder 100 Tage vorgesehen (Art. 1106 iranisches Zivilgesetzbuch)

Allerdings kann in Deutschland ein Unterhaltsausschluss nach ausländischem Recht in besonderen Härtefällen trotzdem zu einem Unterhaltsanspruch führen, z.B. wenn das ausländische Recht keinen Unterhaltsanspruch für eine geschiedene Frau kennt, die ein gemeinsames Kind betreut und daher an eigener Erwerbstätigkeit gehindert ist. Dies kann besonders bei islamisch geprägten Rechtsordnungen zur Anwendung kommen, da diese häufig nur einen dreimonatigen Unterhaltsanspruch kennen.

Komplizierter wird leider alles, wenn einer der ausländisches Ehepartner noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat oder wenn einer der Ehepartner nicht in Deutschland lebt.

Aus dem hier aufgeführten sehen Sie daher, dass bei Scheidungen von ausländischen Ehegatten ein Rat von einem auf internationales Familienrecht spezialisierten Rechtsanwaltes bereits bei der Trennung erforderlich ist.

 

 

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