Rechtsanwälte
leben davon, dass sie Rechtsrat erteilen. Deshalb kostet jeder
Rechtsrat und die Vertretung Geld.
Unsere Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) abgerechnet. Ferner können Honorarvereinbarungen
getroffen werden. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung kommt diese
in bestimmten Fällen für Ihre Kosten auf.
In der Regel fordern wir von unseren Mandanten einen angemessenen
Vorschuss auf unsere Tätigkeit an. Dies ist deshalb
erforderlich, weil im Falle einer Mandatierung wir für Sie in
Vorleistung treten und dies nur dann geht, wenn die Unkosten
hierfür auch entsprechen abgedeckt sind. Abgedeckt werden soll
durch den Vorschuss insbesondere der Verwaltungsaufwand unseres
Büros, das ist das die Miete, das Sekretariat, die Telefonate,
die wir für Sie führen, die Schriftsätze,
die wir für Sie anfertigen oder auch die teure Fachliteratur,
die wir beziehen, und die Fortbildungskurse, die wir besuchen, um Sie
stets kompetent und aktuell beraten zu können. Der Vorschuss
wird natürlich später auf Ihre Abschlussrechnung
angerechnet.
Scheuen Sie nicht, uns direkt nach den Kosten in Ihrem
persönlichen Fall zu fragen! Zu jeder unserer Beratungen
gehört auch die Frage, was für Kosten voraussichtlich
auf Sie zukommen werden.

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